Diese bizarre Ansammlung von Objekten, um ein Land zu repräsentieren, und dies am Rande eines Naturschutzgebietes, ist in meinen Augen schon allein fehl am Platz. Da damit zudem noch gegen geltendes Recht verstoßen wird, ist die Verfügung absolut gerechtfertigt und der Aufforderung der zuständigen Behörde Folge zu leisten.
Kilde: N. Siepers