Unklare Abgrenzung
Langenscheidt schließt organisierte Kampagnen aus, akzeptiert zugleich aber Begriffe, die durch virale Videos, Songs, Memes oder TikTok-Trends bekannt wurden. Es bleibt unklar, ab wann digitale Verbreitung als legitimer Jugendtrend und ab wann als unzulässige Kampagne gilt. Diese Grenze sollte nachvollziehbar begründet werden.
Quelle: Langenscheidt-Auswahlkriterien; dpa-Bericht zur Top 10 des Jugendworts 2026