Hier wurden fatale Fehler begangen. Mit dem ehemaligen Vermieter( nicht der Erbin) hätte das was geschreiben wurde vertraglich geregelt werden werden müssen. Ich befürchte auch ,das von Seitens der Mieter nicht mit dem Vermieter entsprechend kommuniziert wurde.. in Bezug auf die längere Bearbeitungszeit des Antrages auf Grundsicherung. Sicherlich ist das alles tragisch für die Betroffenen.Wenn der rechtliche Weg ausgeschöpft ist, wird eine Petition auch nix bringen.
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