Contra

Quels arguments s'opposent à cette pétition?

Die jetzigr Regelung ist bewährt und ausreichend. Oftmals werden Wohnungen auch in der Zeitung angeboten. Der Suchende allerdings zieht das aufwändige Interneteexposé mit Bildern und Beschreibung dem 3-Zeiler der Zeitung vor. In dem Moment, wo er dem Makler die Anfrage schickt hat letztlich der Mieter selbst sich entschieden den Makler zu beaiftragen tätig zu werden. Ich habe viele Anzeigen von hausverwaltungen gesehen, die AUCH von Maklern angeboten werden. Weil diese aber oft die besseren Anzeigen schalten, entscheidet sich der Mieter für die Anzeige des Maklers. Dann soll er auch z

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