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Seit 20 Jahren leben wir nun in unserer Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses und müssen die Rauch-Attacken unserer Nachbarn tatenlos erdulden. Den Balkon haben wir eigentlich noch nie wirklich nutzen können. Es gibt Tage, an denen wir unsere Wohnung nicht lüften können, weil durch alle Fenster Rauch (frisch oder abgestanden) eindringt. Unsere Katze starb 2014 mit gerade einmal 11 Jahren an Lungenkrebs bzw. mußte vom TA erlöst werden, und ich habe seit 2018 Asthma. Warum findet Art. 2 des Grundgesetzes keine Beachtung? Rauchen gehört grundsätzlich verboten.

Quelle:

3.8

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