Mietrecht - Einschränkung des Rauchens auf den Balkonen von Mehrfamilienhäusern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
114 Unterstützende 114 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

114 Unterstützende 114 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

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Seit 20 Jahren leben wir nun in unserer Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses und müssen die Rauch-Attacken unserer Nachbarn tatenlos erdulden. Den Balkon haben wir eigentlich noch nie wirklich nutzen können. Es gibt Tage, an denen wir unsere Wohnung nicht lüften können, weil durch alle Fenster Rauch (frisch oder abgestanden) eindringt. Unsere Katze starb 2014 mit gerade einmal 11 Jahren an Lungenkrebs bzw. mußte vom TA erlöst werden, und ich habe seit 2018 Asthma. Warum findet Art. 2 des Grundgesetzes keine Beachtung? Rauchen gehört grundsätzlich verboten.

Quelle:

3.8

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Es lebe das Menschenrecht frische Luft zu genießen!

Die ganze Welt kämpft für eine saubere Umwelt. Schützen Sie Fische in Flüssen und Tiere in Wäldern. Und wann werden Sie die Menschen schützen? Wir haben gleiche Recht für saubere Umwelt und frische Luft zu genießen! Raucher sind für die Umweltverschmutzung verantwortlich. Es ist verboten, nachts zu bohren und anzuklopfen, und es ist sehr merkwürdig, dass das Rauchen auf Balkonen nach 20-21 Uhr noch nicht verboten ist. Es lebe das Menschenrecht frische Luft zu genießen!

Quelle:

3.3

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Contra

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