Hier wird mal wieder alles durcheinander gewürfelt: Renovierungen am Gebäude sind Instandhaltungsaufwendungen und werden mit der Miete abgegolten. Renovierungen in der Wohnung können, sofern vereinbart, als so genannte Schönheitsreparaturen in begrenztem Umfang auf den Mieter übertragen werden (z.B. div. Malerarbeiten). In Abgrenzung davon gibt es noch Modernisierungsmaßnahmen, welche in erster Linie die Gebäudestruktur und die technischen Anlagen auf einen aktuellen Stand bringen und den Wohnwert steigern sollen. Hieran kann der Mieter über eine Mietanpassung zum Teil beteiligt werden.
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