Mietrecht - Keine Umlage der Renovierungskosten auf Mieter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
123 Unterstützende 123 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

123 Unterstützende 123 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

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Hier wird mal wieder alles durcheinander gewürfelt: Renovierungen am Gebäude sind Instandhaltungsaufwendungen und werden mit der Miete abgegolten. Renovierungen in der Wohnung können, sofern vereinbart, als so genannte Schönheitsreparaturen in begrenztem Umfang auf den Mieter übertragen werden (z.B. div. Malerarbeiten). In Abgrenzung davon gibt es noch Modernisierungsmaßnahmen, welche in erster Linie die Gebäudestruktur und die technischen Anlagen auf einen aktuellen Stand bringen und den Wohnwert steigern sollen. Hieran kann der Mieter über eine Mietanpassung zum Teil beteiligt werden.

Quelle:

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