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Der Mindestlohn gilt seid 01.01.2015 für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Auch für Angehörige in der Speditionsbranche. Wer den Mindestliohn nicht bekommt, hat die Möglichkeit sich beim Zoll zu beschweren oder beo einem jeden Arbeitsgericht in Deutschland eine Feststellungsklage einzureichen. Dafür brauch man noch nicht mal einen Anwalt. Zu den täglichen Ruhezeigen: Wer sich diese "Arbeitszeiten" gefallen lässt, ist selber Schuld. Die in der VO561/2006/EG vorgegebenen Ruhezeiten sind Mindestzeiten. D.h. diese Zeiten muss man innerhalb von 24h mindestens einhalten. Einfach mal dran halten.

kilde:

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Motsi

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