Freiberufliche Berufasausübung ist ein Grundrecht von Pflegefachpersonen
Seit geraumer Zeit ist in der Form einer Status-feststellung nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV auch für freiberufliche Pflegefachpersonen eine rentenver-sicherungsrechtliche Prüfung der selbständigen Ausübung des Berufes möglich. In der jüngsten Zeit wird im Rahmen dieses Prüfverfahrens regelmäßig und ohne besondere Wertung des Einzelfalles seitens der DRV Bund die Feststellung der Selb- ständigkeit verneint. Hintergrund ist ein Positionspapier der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 09. Mai 2012, welches prinzipiell das berufliche pflegerische Handeln in Institutionen des ..s.Quelle
Quelle: <a href="http://www.dbfk.de/download/download/dbfk_positionspapier-freiberufliche-pflege_2012-08-09-final.pdf" rel="nofollow">www.dbfk.de/download/download/dbfk_positionspapier-freiberufliche-pflege_2012-08-09-final.pdf</a>