Jetzt hat doch wieder so ein böses, böses Verwaltungsgericht in die Verfassung geschaut! Und siehe da: die Allgemeinverfügung gegen die Spaziergänge außer Vollzug gesetzt. 1:0 für die Demokratie. Bayerisches Verwaltungsgericht München, Az. M 33 S 22.185, Beschluss vom 17.01.2022. Wenn Ihr Anstand hättet, würdet Ihr das einfach mal akzeptieren und diese Petition hier stoppen.
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