Der Mieter ist der Bürgergeldempfänger, also der direkte Ansprechpartner für den Vermieter. Das Jobcenter erstattet lediglich den Mietzins oder, wenn der Mieter es wünscht, die Miete wird direkt vom Jobcenter auf des Konto des Vermieters überwiesen. Das macht das Jobcenter aber nicht zu einer Mietpartei und so ist es völlig korrekt, dass der Mieter, sprich Bürgergeldempfänger auch die Betriebskostenabrechnung erhält und sich um die Zahlung kümmern muss!
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Kuzey Ren-Vestfalya
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Azınlıkların korunması
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