Nebenkostenabrechnung bei Jobcenter-Mietverträgen direkt mit Vermieter abwickeln

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Der Präsident des Landtags NRW

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Peticija je upućena: Der Präsident des Landtags NRW

Nebenkostenabrechnung bei Jobcenter-Mietverträgen direkt mit Vermieter abwickeln

Petitionsziel:

Ich fordere eine gesetzliche Regelung, die es ermöglicht, dass Nebenkostenabrechnungen bei Mietverhältnissen mit Jobcenter-Unterstützung direkt zwischen Vermieter und Jobcenter abgerechnet werden – analog zur direkten Mietübernahme.

Begründung:
Derzeit werden Miet- und Nebenkosten im Rahmen von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) vom Jobcenter übernommen. Die monatliche Miete wird häufig direkt an den Vermieter überwiesen. Die jährliche Nebenkostenabrechnung hingegen wird über den Mieter abgewickelt, was in der Praxis zu bürokratischen Problemen, Verzögerungen und Missverständnissen führt.
Gerade Menschen in schwierigen sozialen oder gesundheitlichen Situationen (z. B. Alleinerziehende, Pflegebedürftige, Unfallopfer) sind mit dieser Verantwortung oft überfordert. Außerdem ist die Situation für Vermieter unsicher, wenn Rückfragen, Nachzahlungen oder Rückforderungen offenbleiben.
Deshalb fordern wir:

  1. Die Nebenkostenabrechnung soll bei Jobcenter-finanzierten Mietverhältnissen direkt zwischen Vermieter und Jobcenter abgewickelt werden.
  2. Nachforderungen oder Gutschriften des Jobcenters sollen nicht über den Mieter, sondern unmittelbar geregelt werden.
  3. Der Mieter wird weiterhin über die Abrechnung informiert, trägt aber keine Durchleitungs- oder Vermittlungsrolle mehr.

Obrazloženje

An das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die zuständigen Jobcenter in Deutschland

Ich fordere eine gesetzliche Änderung, die es Vermietern ermöglicht, Nebenkostenabrechnungen bei Mietverhältnissen mit Jobcenter-Unterstützung direkt mit dem Jobcenter abzurechnen – ohne den Umweg über den Mieter.

Hintergrund:
Ich bin Vermieter eines Wohnobjekts, in dem Mieter wohnen, deren Miete und Betriebskosten vom Jobcenter übernommen werden.
Trotzdem ist es gesetzlich so geregelt, dass ich die jährliche Nebenkostenabrechnung ausschließlich gegenüber dem Mieter abrechne – nicht direkt mit dem Jobcenter, obwohl dieses der tatsächliche Kostenträger ist.
Das führt in der Praxis zu schweren Problemen:

  • Mieter leiten Abrechnungen nicht weiter oder reagieren nicht.
  • Das Jobcenter übernimmt Nachzahlungen oft nicht oder zu spät, weil keine direkte Zuständigkeit besteht.
  • Als Vermieter bleibe ich auf mehreren Tausend Euro Nebenkosten sitzen, obwohl sie nachweislich angefallen und durch den Mieter verursacht wurden.

Mein Fall:
Seit Juni 2024 versuche ich – über Schreiben, den Mieterverein und das Jobcenter – eine extrem hohe Heizkostenabrechnung für einen Mieterhaushalt geltend zu machen, der Leistungen bezieht. Es handelt sich um eine Nachforderung von über 9.000 Euro.. Die neue Rechnung Nachforderung aus 2024 von über 6.000 Euro = über 15.000 Euro.
Alle Versuche, das über den Mieter zu regeln, blieben ergebnislos. Das Jobcenter verweist auf den Mieter. Der Mieter verweist auf das Jobcenter. In der Zwischenzeit entstehen mir als Vermieter realer finanzieller Schaden, ohne eine rechtssichere Möglichkeit, den tatsächlichen Kostenträger – das Jobcenter – direkt zu belangen.

Was ich fordere:

  1. Vermieter sollen berechtigt sein, Nebenkostenabrechnungen direkt beim Jobcenter einzureichen, wenn dieses die monatlichen Betriebskosten trägt.
  2. Das Jobcenter muss gesetzlich verpflichtet werden, direkt auf diese Abrechnung zu reagieren, zu prüfen und ggf. zu zahlen.
  3. Der Mieter wird informiert – aber nicht mehr als verpflichtende Vermittlungsstelle eingesetzt.
  4. Bei unbezahlten Nebenkosten durch das Jobcenter muss es eine verbindliche Klärungsstelle geben, die dem Vermieter konkrete Fristen und Entscheidungen bietet.

Warum das wichtig ist:
Viele Vermieter sind bereit, an Menschen mit Bürgergeld oder Sozialleistungen zu vermieten – aber nur bei Zahlungssicherheit. Das derzeitige System führt dazu, dass Vermieter bei Nachforderungen völlig rechtlos im Regen stehen – obwohl die Zahlungsverpflichtung klar beim Jobcenter liegt.
Das Risiko wird einseitig auf die Vermieter abgewälzt, obwohl sie keinen Einfluss auf Weiterleitungen, Fristen oder Zahlungsentscheidungen des Jobcenters haben.

Ziel:

  • Ein gerechteres, direkteres und unbürokratischeres Verfahren.
  • Mehr Rechtssicherheit für Vermieter.
  • Weniger Papierkrieg für alle Beteiligten.

Bitte unterstützen Sie diese Petition, damit Wohnraum für Menschen in schwieriger Lage nicht verloren geht – weil das System die Vermieter finanziell alleinlässt.

Hvala vam na podršci, Silvia Willmann, Dortmund
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Informacije o peticiji

Peticija je započela: 21. 07. 2025.
Kolekcija završava: 20. 01. 2026.
Regija: Sjeverna Rajna-Vestfalija
Kategorija: Zaštiti manjina

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Nova jezična verzija

Još nema argumenata za.

Der Mieter ist der Bürgergeldempfänger, also der direkte Ansprechpartner für den Vermieter. Das Jobcenter erstattet lediglich den Mietzins oder, wenn der Mieter es wünscht, die Miete wird direkt vom Jobcenter auf des Konto des Vermieters überwiesen. Das macht das Jobcenter aber nicht zu einer Mietpartei und so ist es völlig korrekt, dass der Mieter, sprich Bürgergeldempfänger auch die Betriebskostenabrechnung erhält und sich um die Zahlung kümmern muss!

Zašto ljudi potpisuju

Selbst auf einer NK.-Abrechnung sitzengeblieben, weil die Ämter sich das alles schön hin und her schieben. Wenn der "kunde" nichts tut, schaut der Vermieter in die Röhre

Einfach nur Gerechtigkeit.
Als Vermieter bleibt man am Ende auf die Nebenkosten sitzen.
Dem Mieter ist es anscheinend egal.
Neue Wohnung und noch mal von vorn.
Als Vermieter stellt man eine Wohnung, im guten Glauben aber dann haben wir die
Nebenkosten und werden einfach nicht bezahlt. Danke.

ja und das sofort.

Damit zu unserem Recht kommen

Die Kosten bleiben am Ende auf den Schultern der kleinen Menschen.

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