Contra

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Der §28a ändert nichts!

"Durch die zu beschließenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird dieses zu einer Ermächtigungsgrundlage..." Das IfSG war auch vorher schon eine Ermächtigungsgrundlage. §28 IfSG ermächtigt zu "notwendigen Maßnahmen". Das einzige, was der neue §28a tut, ist es, Beispiele für solche "notwendigen Maßnahmen" aufzulisten. Dadurch werden die Regierungen zu keinen neuen/anderen/intensiveren Maßnahmen ermächtigt. Auch eine Überprüfung auf Verhältnismäßigkeit durch die Gerichte entfällt selbstverständlich nicht. Fazit: Der §28a ändert NICHTS, Aufregung ist deshalb nicht angebracht.

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1.5

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