Für das Widerspruchverfahren ist nicht die Stadt Salzgitter zuständig, sondern der Berufungsausschuss bestehend aus Kassenärztliche vereinigung, sowie Vertreter der Krankenkassen mit Sitz in Hannover. Da hier ein laufendes Verwaltungsverfahren anhängig ist, der Berufungsausschuss muss dabei bei der Ermessensausübung die interessen der Parteien gegeneinander abzuwägen.
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