Für das Widerspruchverfahren ist nicht die Stadt Salzgitter zuständig, sondern der Berufungsausschuss bestehend aus Kassenärztliche vereinigung, sowie Vertreter der Krankenkassen mit Sitz in Hannover. Da hier ein laufendes Verwaltungsverfahren anhängig ist, macht eine Petition kein Sinn. Der Berufungsausschuss muss bei der Ermessensausübung die interessen der Parteien gegeneinander abwägen.
190 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Mehr zum Thema Gesundheit
Gesundheit
Für den Erhalt einer sicheren, individuellen Geburtshilfe – Stoppt den neuen Hebammenhilfevertrag!
538.673
Unterschriften
114 Tage
verbleibend
164.258
Unterschriften
175 Tage
verbleibend
161.557
Unterschriften
132 Tage
verbleibend