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In unserem Rechtsstaat unterliegen Eingriffsentscheidungen den Gerichten und deren Vollzugsorganen (Polizei, Ordnungsamt, etc.). Es kann nicht angehen, das Privatpersonen bei der Ausübung ihres Hobbies (sprich Jäger) einfach über das Eigentum anderer Bürger (leider zählen Hunde/Katzen nur als Sache) nach belieben entscheiden dürfen. Jeder Polizeibeamte muss sich für ein Handeln mehr verantworten, wie ein Jäger. Auch werden Jäger nach der Erteilung des Jagdscheines nicht regelmäßig auf ihre körperliche und geistige Befähigung für eine solche schwere Eingriffsentscheidung hin überprüft.

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1.3

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