Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Verantwortung der Gemeindeverwaltungen

Ich möchte hier auch einmal darauf hinweisen, dass die Gemeindeverwaltungen selbst lange genug Zeit hatten, sich darüber zu informieren, dass bei der gegebenen Gesetzeslage (Straßengesetz BW, Bundesfernstraßengesetz) und gegebenen Rechtsprechung die Kosten für die Umlegung des ÖPNV im Zuge des Ausbaus der L536 von den Gemeinden zu stemmen sein werden. Z.T. jahrzehntelange Amtserfahrung hätten dafür genügen müssen. Jetzt wird mit dieser Petition und mit viel Getöse von eigenem Versagen abgelenkt.

Quelle: Dr. Jochen Schwarz, Wilhelmsfeld

2.5

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