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Befristete Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst laden zu Missbrauch ein: Fall Stadt Hamburg

Alle Angestellten der Stadt Hamburg sind verpflichtet 1,25 % des Brutto-Einkommens als RG-Beitrag einzuzahlen. Nur wenn die Anstellung durchgängig 5 Jahre beträgt, erwirbt der Beschäftigte dadurch Rentenansprüche. Das System ist auf kein ähnliches System im öffentlichen Dienst in Deutschland übertragbar und nur 1 Tag Nicht-Beschäftigung bei der Stadt Hamburg, führt zu einem Verlust der Beitragszeit und Rentenansprüche. Das eingezahlte Geld wird dann unverzinst zurückgezahlt. Die Stadt erhält durch überwiegende Befristung in der Wissenschaft so ein obligatorisches zinsloses Darlehen.

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2.5

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