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Durchführbarkeit, Organisation

Mir ist nicht verständlich, wo diese Steuer anfallen und wie sie eingetrieben werden soll. Mein Pferd wohnt in einem anderen Bundesland. Soll ich jetzt die Steuer an die Gemeinde zahlen, in der ich wohne? Soll der Stallbesitzer mit der Steuer belastet werden und das wird dann auf meine Einstellgebühr aufgerechnet? Was ist, wenn ich den Stall wechsele? Steuern werden doch eigentlich gerne jährlich eingezogen, welches Finanzamt will sich denn das antun?

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