Bauen

Petition zum Erhalt eines vietnamesisch-buddhistischen Gemeindehauses in der Marzahner Straße 17

Petition richtet sich an
Bezirksamt Lichtenberg
1.240 Unterstützende

Sammlung beendet

1.240 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet Oktober 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Einstellung des Betriebs – wofür?

Hinzu kommt, dass auf dem Gelände nicht einmal etwas neues entstehen soll (die Besitzerin lässt die Gemeinde das Gebäude und Gelände mietfrei nutzen); es geht einzig darum, den religiösen Betrieb einzustellen. Stören tut der eigentlich niemanden – nur das Bezirksamt, das hier ein leeres Gesetz durchsetzen möchte.

Quelle:

4.0

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Verletzung des Grundgesetzes

Grundgesetz, Artikel 3: „Niemand darf wegen seines (...) Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Faktisch werden hier aber Menschen buddhistischen Glaubens benachteiligt, da sie baurechtlich nicht als Religion gelten. Im Gegensatz zu einer Kirche ist ihre Pagode auf dem Gewerbegebiet nicht genehmigungsfähig, da sie formal nur als „Kulturzentrum“ gilt – was nicht der Realität entspricht.

Quelle: www.bundestag.de/gg/grundrechte#:~:text=(3)https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/staat-und-religion/koerperschaftsstatus/koerperschaftsstatus-node.html

3.3

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BauNVO, Ermessensspielraum

Gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) gibt es im Gewerbegebiet einen Ermessensspielraum für Ausnahmeregelungen für u.a. religiös oder kulturell genutzte Anlagen, d.h. unabhängig davon, ob eine Pagode als "Kirche" oder als "Kulturzentrum" anerkannt wird: BauNVO, § 8 Gewerbegebiete "(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden: [...] 2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, [...]"

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__8.html

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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