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Trennung "ungewollt kinderlos" "kinderlos"

In der Petition geht es allein um die Darstellung in § 55 SGB XI. Dort wird nur unterschieden zwischen "kinderlos" und "Eltern". "Ungewollt Kinderlose" sollten explizit aufgeführt werden, denn "ungewollt Kinderlose" wollen aktiv schwanger werden und "Kinderlose" wollen aktiv nicht schwanger werden. Das sind zwei verschiedene Lebensweisen und sollte auch so bezeichnet werden. Wir müssen die Sichtbarkeit in Gesetzen und der Gesellschaft erhöhen, dass es "ungewollt Kinderlose" und "Fehlgeburten" gibt.

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3.8

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