B-Plan
Wenn das Gemeinwohl hier von Teilnehmern dieser Debatte ausschließlich über die Finanzlage der HWG definiert wird, so ist dies ein überdeutlicher Hinweis darauf, dass hier ohne eine Beteiligung der Öffentlichkeit, der Betroffenen und der Träger öffentlicher Belange in einem Bebauungsplan-Verfahren gar nichts geht. Wir sind doch keine Bananen-Republik.
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