Um Patienten auch nur annähernd so umfassend aufzuklären, wie hier gefordert wird, braucht es keine Gesetzesänderung, sondern in erster Linie Zeit. Die Petition setzt also an völlig falscher Stelle an. Des Weiteren kann eine "bedingungslose" Anwendung alternativer Heilmethoden ja kaum erstrebenswert sein. Auch hier müssen die Standards der Zulassungsverfahren gelten.
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