Dialog

Rechtliche Gleichstellung zwischen "Klassischer Medizin" & "Alternativen Heilmethoden"

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1.331 Unterschriften

Sammlung beendet

1.331 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 01.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

09.09.2026, 17:30

Teil 2

Sowohl ich selbst als auch Menschen aus meinem Umfeld ist weder in der Arztpraxis
noch im Krankenhaus mit einer umfassenden Erklärung und/oder einem Angebot
„Alternativer Heilmethoden“, die zur Gesundung beitragen könnten, aufgeklärt
worden.
Aus dem Methodenkomplex „Alternative Heilmethoden“, die zum Großteil von
Heilpraktikern ausgeübt werden, aber auch von Ärzten, die in den Leistungskatalog
der GKV aufgenommen werden sollen, sind zu erwähnen, und hiermit widerspreche
ich der Anlage 1 über Nicht verordnungsfähige Heilmittel zur Richtlinie über die
Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Verordnung vom 21.10.2021, in
Kraft seit 01.04.2022, da ich auch selbst Erfahrungen gesammelt oder über heilsame
Erfahrungen informiert wurde:
Kinesiologie, Psychokinesiologie, BrainGym, VitaminD-Prophylaxe, Musiktherapie,
Tanztherapie, Ayurveda-Ernärungstherapie, Ayurveda-manuelle Therapie, EMDR,
Gestalttherapie, Klopfakupressur (EFT), Mykotherapie, Homöopathie,
Fußreflexzonenmassage, Atemtherapie nach Middendorf, Yoga, Yoga-Atemtherapie,
Reflexintegration, Cranio-Sacral-Therapie, Osteopathie, Faszientherapie,
Orthobionomie, Systemische Aufstellungsarbeit, Jin Shin Jutsu, Tai Chi, Meditation,
Shiatsu, Pythotherapie, Magnetfeldtherapie (ohne implantierte Spulen), Akupunktur,
Elektroakupunktur, Othomolekulare Medizin etc.
Hier einige der Dachorganisationen der vorgenannten Methoden:
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie
(DGSF) e. V.
DGAK Deutsche Gesellschaft Angewandte Kinesiologie e.V.
EMDRIA Deutschland e.V.
Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.
VDH e. V.
Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V.
DGOB Deutsche Gesellschaft für Ortho-Bionomy e.V.
Deutsche Gesellschaft für Orthomolekular-Medizin e. V.
ENB – Europäischer Naturheilbund e.V.
Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland e.V.
Es geht in erster Linie darum, dass unsere Gesellschaft gut gedeihen kann. Das ist
nur möglich, wenn wir uns als Bürger, Versicherte und Patienten im Besitz des
bestmöglichen Gesundheitszustands des vollständigen körperlichen, geistigen und
sozialen Wohlergehens befinden. Und das gelingt dauerhaft und wirtschaftlich
besser nur, wenn wir dafür sorgen, dass wir eine vollständige und umfassende
Pflege aller gesundheitlichen Aspekte unseres menschlichen Seins berücksichtigen
und praktizieren.
Eine gleichberechtigte Zusammenarbeit auf Augenhöhe der „Klassischen Medizin“
und der „Alternativen Heilmethoden“ ist der Schlüssel dafür.

Mit freundlichen Grüßen
Veronika Volbrachtova


09.09.2026, 17:29

Hier der ohne Linkweg der Text meines Widerspruchs, der über Openpetition an den Petitionsausschuß übergeben wurde, den den letztere angeblich erstmal nicht erhielt ... und dann doch einiges später.

Sehr geehrte Frau xx(anonymisiert),

das Petitionsverfahren „Rechtliche Gleichstellung zwischen „Klassischer Medizin“
und „Alternativen Heilmethoden“ soll nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des
Bundesministerium für Gesundheit durch Dr. Sonja Optendrenk fortgesetzt werden.
Die durch die Petition angestrebte Gleichstellung der o.g Methodenkomplexe ist
nicht gegeben - weder praktisch in der täglichen Patientenversorgung noch formell in
den gesetzlichen Vorgaben.
Die Petition orientiert sich an der Definition von Gesundheit der WHO
Unterzeichnet in New York am 22. Juli 1946
Ratifikationsurkunde von der Schweiz hinterlegt am 29. März 1947
Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. Dezember 19462
Für die Schweiz in Kraft getreten am 7. April 1948
(Stand am 8. Mai 2014)
"Die an dieser Verfassung beteiligten Staaten erklären in Übereinstimmung mit der
Satzung der Vereinten Nationen 3, dass die folgenden Grundsätze für das Glück
aller Völker, für ihre harmonischen Beziehungen und ihre Sicherheit grundlegend
sind:
Die Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und
sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.
Der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes bildet eines der Grundrechte
jedes menschlichen Wesens, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der
politischen Anschauung und der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung…."
Demgegenüber steht erstens die Definition des SGB V §92, Absatz 1 „ausreichende,
zweckmäßige, wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“, die in erster Linie nicht
das o.g. WHO-Definition als Ziel hat.
Zweitens ist in gleichem Absatz die Definition „nach allgemein anerkanntem Stand
der medizinischen Erkenntnisse“ unklar und irreführend, da es verschiedene
Verfahren selbst in der „klassischen Medizin“ gibt, keine Instanz vorhanden ist, die
den Begriff „allgemein anerkannter Stand…“ näher erläutert, daher ist ebensowenig
garantiert, wer mit welcher Expertise, mit welchem sozialen, ausbildungsmäßigen
und Forschungshintergrund dies explizit festlegen darf.
Drittens ist die vorbereitende Funktion des Gemeinsamen Bundesausschusses
(weiter G-BA) im Hinblick auf die Zulassung oder Ausschluss von Heilmitteln und
Arzneimitteln (SBG V, § 92, Abs. 1, Satz 6), insbesondere aus dem
Methodenkomplex der „Alternativen Heilmethoden“ einseitig und möglicherweise
parteiisch, da es keinen Verband gibt, der im Plenum oder in den 9 vorbereitenden
Unterausschüssen des G-BA einen Sitz hätte.
Der G-BA besteht derzeit aus 3 sog. „unparteiischen“ Mitgliedern, wobei sich
„unparteiisch" offensichtlich irreführend nur auf die Nicht-Zugehörigkeit zu einem der
Verbände bezieht. Weiter sind im Plenum des G-BA 5 Mitglieder des Gesetzlichen
Krankenkassenverbands (GKV), dazu 2 Mitglieder der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung, 1 Mitglied der Kassenzahnärzlichen Bundesvereinigung und 2
Mitglieder der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Kein einziges Mitglied eines Verbandes aus dem Bereich der „Alternativen
Heilmethoden“, die weiter unten aufgeführt sind, hat einen Sitz im Plenum. Der
Bereich der „Klassischen Medizin“ deckt von 10 möglichen Sitzen auch 10 ab. In
einer der Petition entsprechenden Gleichstellung beider Methodenkomplexe müssen
also 5 Sitze von „Alternativen Heilmethoden“ und 5 Sitze von „Klassischer Medizin“
eingenommen werden.
Da bislang die Patienten nur als Vertreter der Patientenverbände (Dt.
Behindertenrat, BAGP, Dt. Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen) plus der
Bundesverband der Verbraucherzentrale zwar ein Beratungs- und Antragsrecht,
jedoch kein Stimmrecht haben, ist dies ein weiterer Kritikpunkt am Wirken des G-BA.
Es müssen ebenfalls 10 Sitze an Patienten- und Versichertenvertreter und zwar
nicht ausschliesslich verbandgebunden gehen. Im Mittelpunkt der Verordnungen des
SGB V steht schließlich der Versicherte, der Patient, so dass er als mündiger
Selbstentscheider an den Prozessen beteiligt werden muss.
Im aktuellen Zustand ist eine Gleichstellung beider Methodenkomplexe nicht
gegeben, die Vertreter der „Klassischen Medizin“ sowohl der GKV als auch der
Leistungserbringer entscheiden über „Alternative Heilmethoden“ ohne eigene
praktische Erfahrung, die es ihnen möglich machen würde, eine nicht einseitige
Entscheidung zuungunsten des zweiten Methodenkomplexes zu treffen.
Viertens ist eine Anhörung von genesenen Versicherten/Patienten relevant und
gesetzlich festzulegen, da sie das Bild bei der Beurteilung einer jeden Methode
komplettiert und den Entscheidungsträgern eigene Impressionen ermöglicht, die sie
bislang n


09.09.2026, 17:07

Liebe Unterstützer,
nach langer Zeit wieder eine Nachricht paradoxer Art.

Ich habe mehrmals bei Openpetition nachgefragt, ob eine Erwiderung auf meinen Widerspruch angekommen sei. Die Antwort war: Nein.

Im Juli diesen Jahres habe ich daher per Email an den Petitionsausschuß geschrieben und eine

"formelle Beschwerde ... über Nichtbearbeitung meines Widerspruchs zu Ihrer Stellungnahme zu
meinem ausstehenden Petitionsverfahrens Pet 2-20-15-8271-001445, das durch Jörg Mitzlaff und openPetition eingereicht wurde"

eingereicht.

(Zuletzt bekam Openpetition im Januar 2025 auf Nachfrage folgende Mitteilung:

"Ihre Eingabe liegt den berichterstattenden Abgeordneten zur Prüfung vor. Sobald diese ihr Votum abgegeben haben, wird der Petitionsausschuss Ihr Anliegen beraten und dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung vorlegen. Über den Beschluss des Deutschen Bundestages erhalten Sie unaufgefordert Nachricht. 
Einen genauen Zeitpunkt für die Beratung und den Abschluss des Petitionsverfahren kann ich Ihnen leider nicht geben.")

Kurz nach meiner Beschwerdeeingabe habe ich auch Openpetition gebeten, den gleichen Text als Beschwerde zumindest per Mail einzureichen. Ihre Antwort war: "Wir können Sie im laufenden Verfahren leider nicht mehr unterstützen. ...So sind Sie direkt in die Kommunikation involviert und sie läuft nicht mehr über uns."

Per Brief bekam ich vor 10 Tagen eine Nachricht vom Petitionsausschuß: Ich könne eine Eingabe digital oder auch per Brief machen, allerdings sei der eigentliche Petent Jörg Mitzlaff (Gründer von Openpetition) und Informationen könne man mir nur mit seinem "ausdrücklichen Einverständnis" geben, sonst nicht. Ich kann also schreiben und bekomme keine Auskunft.

Openpetition habe ich die rechtliche Lage erneut erklärt und darum gebeten, mir mitzuteilen, was ein "ausdrückliches Einverständnis" sei und mir eins auszustellen.

Auf die Antwort warte ich jetzt. ... bürokratische Warteschleife... das ist die dritte Regierung mittlerweile.
Wenn jemand von Euch zufällig darüber Bescheid weiß, möge er mir gerne einen Hinweis geben.

Schöne Grüße
Veronika Volbrachtova


05.10.2023, 09:04

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Liebe Unterstützende,

Ende September habe ich von der Petitionsplattform folgende Zeilen erhalten:

"...der Widerspruch ist wohl nie beim Petitionsausschuss angekommen.
Ich habe diesen aber persönlich in die Post gegeben. Das ist ägerlich und tut mir leid. Zumindest wird jetzt wieder eine Prüfung Ihres Verfahrens eingeleitet. Anbei finden Sie den Brief des Ausschusses."

Die einseitige Kommunikation seitens des Petitionsausschusses an die Plattform, die auch bei ihr nie angekommen ist, befindet sich im Anhang. (Zumindest bekommt man im lezten Brief vom Mai 2023 ein wenig Einsicht in das Prozedere...)

Ein Mitarbeiter der Plattform meint also, der Widerspruch sei nun eingegeben und das Verfahren würde überprüft.
...obwohl der Petitionsausschuss meinen Widerspruch bereits zweimal von mir per Mail erhalten hatte.

Kafka lässt grüßen.
Ich grüße Euch ganz herzlich.
(Eine Bitte: sofern sich jemand mit Petitionsrecht und oder Gesundheitsrecht auskennt und sich hier auch engagieren will, bin ich dankbar für einen Kontakt.)

Viele Herbstgrüße
Veronika Volbrachtova

Hinweis:
Ich bin eine Privatperson, die Petitionsidee ist meine eigene, ich werde von keiner Organisation finanziert. openpetition hat den Titel meiner Petition mit meinem Einverständnis leicht geändert.


08.09.2023, 07:10

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Liebe Unterstützende,

ich muss meine Angaben aus der letzten Mail korrigieren: gemäß der Antwort des Petitionsausschusses haben sie nach eigener Auskunft ganze drei Male an den vertrtenden Petenten, in diesem Fall openPetition in Vertretung von Jörg Mitzlaff in diesem Jahr geschrieben - siehe Anhang.

Kein einziges Schreiben hat mich erreicht. Dies habe ich bei der Petitionsplattform bemängelt. Ihrer Auskunft nach, haben sie kein einziges Schreiben erhalten und haben Kopien beim P-Ausschuss angefordert.

(Derweil formiert sich an anderer Stelle eine interessante Organisation mit der Bemühung um andere Wege der Gesundheit und Kommunikation: World Health Alliance)

Seid bestens gegrüßt,

Veronika Volbrachtova


15.08.2023, 15:04

Liebe Unterstützende,

vom Petitionsausschuss habe ich einen Brief erhalten, der mich aufforderte, meine Identität zu verifizieren.
Ich sollte meine Mail, die Ihr als Kopie im Juni erhalten habt entweder neu als Brief schreiben oder die Mail ausdrucken und handschriftlich Adresse und Unterschrift nachtragen.
Ich habe mich für die zweite Version entschieden. Morgen bringe ich den Brief in einen schönen gelben Kasten, damit er den Weg zum Petitionsausschuss finden möge.

Ich bin schon gespannt, was als Nächstes passiert.

Eine schöne Sommer- und Urlaubszeit an Euch Alle!
Besten Gruß

Veronika Volbrachtova


01.06.2023, 09:12

Liebe Unterstützende,

der Petitionsausschuss hat bislang nicht auf meinen Widerspruch reagiert. (Laut Aussage der Plattform war ich die einzige Petentin, die einen Widerspruch zu einer Stellungnahme formuliert hatte.)

Heute habe ich eine Nachfrage per Mail an den PA geschickt, die Plattform habe ich darüber informiert.

Der Text ist hier:
""Betreff: Ausstehendes Petitionsverfahren Pet 2-20-15-8271-001445
Datum: 1. Juni 2023 um 14:38:38 MESZ
An: post.pet@bundestag.de, vorzimmer.pet2@bundestag.de

Sehr geehrte Frau Wecken,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe über die Plattform Openpetition gGmbH von Jörg Mitzlaff eine Petition gestartet -Rechtliche Gleichstellung zwischen „Klassischer Medizin“ und „Alternativen Heilmethoden“.
Sie wurde von den Plattform für mich eingereicht. Unter AZ 223-45/Mitzlaff/22 und Pet.-Nr.: 2-20-15-8271-001445 erfolgte Ihre Antwort an den Einreichenden, Jörg Mitzlaff, am 11. März 2022 unter Einbeziehung der Stellungnahme von Dr. Sonja Optendrenk, Ministerialdirigentin des BMG.

Meine Erwiderung auf die Stellungnahme des BMG inklusive meiner geäußerten Absicht, das Petitionsverfahren fortzusetzen habe ich über Openepetition an Sie mitgeteilt. Als Schreiben wurden meine Gegenargumente in Briefform an Sie verschickt, so die Auskunft von Openpetition vom 13. April 2022.

Nach regelmässigen Abfragen bei der Plattform haben Sie offensichtlich bis zum heutigen Tag keine Antwort bezüglich des weiteren Vorgehens weder an mich, die Petentin, persönlich, noch an den Einreichenden, Openpetition gGmbH/ Jörg Mitzlaff, verschickt - weder digital noch per Briefform.

Mein Widerspruch zur Stellungnahme ist nun über 1 Jahr her, ich bitte Sie daher, unverzüglich mein Petitionsverfahren zu bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Veronika Volbrachtova""

Ich habe mir noch einmal die Sachlage meiner Gegenargumente zur Stellungnahme des BMG kritisch angeschaut und stelle wieder fest, dass unsere Gesetze hierzu nicht zureichend sind und dass die Arbeit des vorbereitenden Gesundheitsausschusses (der festlegt, was erstattet wird und was nicht) schon allein durch die ständigen -nur 10- Mitglieder, die allesamt offensichtlich keine Expertise und keine Erfahrung aus dem Bereich der "Alternativen Heilmethoden" mitbringen, das bestehende System nicht ändern kann.

Die "klassische" Anhörung im PA findet nur statt, wenn man innerhalb von 4 Wochen 50.000 Unterschriften gesammelt hat - und das nur im Internetportal des Ausschusses.

Ich bin gespannt, wie die Antwort sein wird.
Euch vielen Dank für die Geduld, und für uns alle bessere medizinische Zeiten.

Beste Grüße
Veronika Volbrachtova


30.03.2023, 14:20

Liebe Unterstützer,

derzeit habe ich an die Betreiber der Plattform ein paar Frage wieder gestellt, wie ich formell mit dem Petitionsausschuss ohne sie (die Plattform) kommunizieren kann. Meine letzte Mail blieb leider ohne Antwort.

Derweil hat Rosie Castera, die ein recht ähnliches Anliegen hat, ihre Petition wieder geöffnet und sammelt Stimmen.
Vielleicht könnt Ihr Euch überlegen, auch dort zu zeichnen und Freunden davon zu erzählen.

www.openpetition.de/petition/online/naturheilverfahren-und-schulmedizin-gleiches-recht-auf-leistungserstattung-durch-die-krankenkassen

Sie wird sich sehr freuen. Vielen Dank.

Sobald es bei dieser unseren Petition weiter geht, melde ich mich.

Euch und Ihnen allen einen wunderschönen Abend,
liebe Grüße
Veronika Volbrachtova


18.11.2022, 12:06

Liebe Unterstzützende,

seit dem Einreichen meines Widerspruchs beim Petitionsausschuss zur Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums erfolgte leider keine weitere Reaktion.
Wenn sich jemand von Ihnen hiermit auskennt - gerne auch mit juristischem Hintergund, wie beispielsweise Einforderung der Weiterbearbeitung der Petition, freue ich mich über Ideen und Hinweise.

Seit dem letzten Schreiben geht mir nicht aus dem Sinn, dass im Grunde 10-12 Menschen für über 83 Millionen unserer Bürger darüber entscheiden, was als Krankenkassenleistung erstattet werden kann und was nicht, ohne dass man Patienten und Praktiker hierzu befragt.

Ich hoffe sehr, wir können hier für unser aller Gesundheit in den Dialog treten.
Herzliche Grüße aus Berlin

Veronika Volbrachtova

(Kleiner erfreulicher Hinweis außerthematisch: das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Heipraktiker und Halter den/ihren Tieren apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel verabreichen dürfen und dies nicht nur dem Arzt vorbehalten bleibt.)


04.04.2022, 23:08

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Liebe Unterstzützende,
ich freue mich sehr, dass es so schnell eine Reaktion vom Petitionsausschuss gegeben hat. Die Antwort gefiel mir natürlich nicht.
Dem Hinweis eines Mitunterzeichners und den Erwähnungen aus der Stellungnahme des Gesundheitsministeriums habe ich eine Antwort mit Argumenten und Details an Openpetition mit der Bitte um Weiterreichung geschickt. Der Text ist im Anhang. Falls es tatsächlich zu einer Anhörung kommen sollte, würde ich dann in der Runde eine kleine Umfrage mit einem Formular machen (falls das geht). Es ist ein ganz schönes Verwaltungsknäuel, das wir da aufdröseln wollen, ...ich drücke uns die Daumen, auch im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen hüben und drüben.
Beste Grüße und danke für Eure Geduld und Unterstützung
Veronika Volbrachtova


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