Gewaltenteilung
Nur eine Begründungspflicht aller Entscheidungen des BVerfG ermöglicht eine wirksame Gewaltenteilung. Zur Zeit ist diesbezüglich die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt, da die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch das BVerfG i.d.R.nicht begründet wird. Somit widersetzt sich das BVerfG derzeitig der öffentlichen Kontrolle. Dieser Zustand ist nicht weiter tragbar, deswegen ist dieser Petition zur Widerherstellung von Rechtsstaatlichkeit zu entsprechen.
Bron: