Contra

Što ne ide u prilog peticije?

rechtliche Lage

"...diskriminiert diese Frauen und gibt ihnen das Gefühl, etwas Unerlaubtes zu tun. " Wenn man die Gesetzeslage betrachtet, insbesondere die Urteile des Bundesverfassungsgerichts - so ist Abtreibung in der Regel gesetzwidrig. Dass unter bestimmten Bedingungen ein Abtreibung "straffrei" bleibt, wird leider oft mit legal oder "erlaubt" gleichgesetzt. Zusätzliche Anmerkung: ca. 50 % der getöteten ungeborenen Kinder sind "Frauen" - d.h. man könnte die Entscheidung der Klinik schon aus diesem Grund nicht als frauenfeindlich bezecihnen.

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2.8

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