Contra

Što ne ide u prilog peticije?

Diese Petition halte ich persönlich für nicht komplett sinnvoll. Es gibt bereits seit dem Jahre 1982 eine gesetzliche Regelung im in § 11 Abs. 2 StVO. Lediglich Punkt 4 und Punkt 5 machen bei der Petition Sinn. Punkt 1: Wird bereits durchgeführt. Punkt 2 isst insofern sinnfrei, als das bei korrekter Bildung einer Rettungsgasse keine Behinderung von den Fahrzeugen ausgeht. Punkt 3: Wenn ein Unfallereignis stattfindet und erst mit Alarmierung der Rettungsgasse ein Banner aufgestellt /aufgehängt wird, ist es meist schon zu spät. Zudem, wie soll man den an die (bereits verstopften) Straßen kommen?

Izvor:

2.3

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