Radwegebenutzungspflicht löst nicht Probleme, da bereits 2013 aufgehoben.
Die Radwegebenutzungpflicht wurde bereits 2013 aufgehoben. Allerdings führt die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht führt nicht zu sicherem Verkehr. Vielmehr ist eine gesamte Ordnung des Verkehrs an den Ringen notwendig, da mit der Ausweitung der Straßenagstronomie, die Verlagerung der ursprüglichen Radwege und der ausgeweiteten Parkerlaubnis an den Ringen die Überischtlichkeit für alle am Straßenverkehr Beteiligten gelitten hat.
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