Karneval? Bevölkerungsminderheit will bevorzugt werden.
Gesetzlicher Feiertag, das bedeutet Lohnfortzahlung. Warum soll ein Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen Lohnkosten für einen Tag Arbeitsausfall zahlen, der dem privaten Frohsinn gewidmet ist. Hinzu kommt: In vielen Orten ist nicht Rosenmontag der Höhepunkt, sondern (wie der Name schon sagt) Fastnachtsdienstag oder der Sonntag zuvor. Und zum Schluss: Nordrhein-Westfalen besteht nicht nur aus dem in der Petition erwähnten Rheinland.