Überlassung des Areals für gebundenen Zweck endet. Überlasser muss entscheiden können welchem Zweck das Areal zukünftig dienen soll
Die Stadt hat dem Landkreis das Areal kostenlos überlassen für eine allen Bürgern des Landkreises nützliche Einrichtung : der Errichtung eines Krankenhauses. Nachdem das Areal nicht mehr für diesen Zweck benötigt wird muss alleine die Stadt darüber entscheiden können für welchen Zweck zukünftig das Areal genutzt werden soll. Dafür kommen infrage - gewerbliche Nutzung um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen für die Stadt zukünftig zu garantieren - Nutzung für Wohnungsbau