Rücktritt von Leipzigs OB Jung wegen Verstoss gegen Arikel 8 GG Absatz 1

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
OB Burkhard Jung -Stadt Leipzig

782 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Contra

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Absage in Dresden in Ordnung, in Leipzig aber nicht? Wie so schön gesagt wird, wer zuerst kommt, malt zuerst. Legida ist selbst Schuld, wenn sie sich ständig so sprunghaft umentscheiden. Die Friedensgebete der Nikolaikirche jeden Montag sind schon seit vielen Wochen gepant und angemeldet. So auch der Spaziergang. Also wird nach der Reihenfolge der Anmeldungen entschieden. Da die Gegendemos viel eher angemeldet waren, hatten diese auch das Recht auf die vorhandenen Polizeikräfte. Ganz einfach.

Quelle: mdr, eigene Meinung, Meinung von erstaunlich vielen Menschen

2.5

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Als OBM hat er nicht nur das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG zu bewahren, sondern auch das auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG. Ein Eingriff in dieses Grundrecht war laut polizeilicher Gefahrenprognose mit den wenigen vorhandenen Polizisten nicht auszuschließen.

Quelle: Art. 2 GG, §15 (1) VersG

1.9

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