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Rechtsfähig

"Impressum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag." Das ist der genaue Satz den man bei dem sogenannten Beitragsservice findet im Impressum. Jetzt frage ich: Mit welchem Recht verlangt eine Gemeinschaftseinrichtung ohne Rechtsfähig Geld?

Quelle: www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

3.1

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