Auch Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis, Rechtsverfolgungskosten, Fremdkapitalzinsen und Modernisierungskosten werden vom Mieter bezahlt. Das nennt man Miete. Dafür erhält der Mieter völlig risikofrei eine Möglichkeit zu wohnen. Wenn nun einzelne "Nebenkosten" (die eigentlich Betriebskosen sind) nicht mehr entstehungsgerecht und betragsgenau abgerechnet werden dürfen, muss man sie mit einem großzügigen Risikoaufschlag ebenfalls mit der Grundmiete abrechnen, denn sie entstehen weiterhin. Deshalb verstehe ich nicht, was das bringen soll.
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