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Folterandrohungen

Das Androhen von Entzug von Nahrung, Wasser, Obdach stellt eine Folter bzw. Folterandrohung dar der sich mancher Arbeitsvermittler und Politiker schuldig gemacht hat. insbesonder die Arbeitsvermittler die Ihre Unterschriften unter Eingliederungsvereinbarungen setzten. siehe Vergelich Fall Jakob von Metzler , Gäfgen/ Daschner Folterandrohung.LG Frankfurt/Main, 20.12.2004 - 5/27 KLs 7570 Js 203814/03 (4/04)

Quelle:

2.5

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