Grundgesetz Art. 3
Abschaffung des Damenbades wegen des sexistischen Konzeptes. Hier werden Männer nicht nur als Personal diskriminiert, sondern auch die Besucher wie der Begriff "Damenbad" wohl klarstellt. Liebe Frauen, Damen, Mädchen und solche, die eines davon werden wollen. Es wird Zeit zu verstehen, dass die Geschlechterdiskriminierung ein Tor ist, das in beide Richtungen aufschlägt. Durch Quotenregelungen z. B. werden weibliche Mitarbeiterinnen schon jetzt der Lächerlichkeit preis gegeben. Qualifikation wird durch Quote ersetzt. Das Grundgesetz verbietet Quotenregelungen wegen des Gleichbehandlungsgebots.