Arbeitnehmerschutz
Die Petition verliert aus den Augen, dass der Gesetzgeber das Ladenöffnungsgesetz zum Schutze der Sonntagsruhe erlassen hat und damit insbesondere auch Arbeitnehmern planbare Freizeit für sich und die Familie schaffen wollte. Aus besonderem Anlass soll es jedoch ausnahmsweise möglich sein den durch "einem Anlass" entstehenden Bedarf zu decken und hierfür Geschäfte mit bestimmten Warengruppen zu öffnen. Eine restriktive Auslegung ist zwingend, da ansonsten das Ladenöffnungsgesetz umgangen und der Sonntagsschutz ausgehöhlt wird. Das wäre ein weiterer Schritt zur Ausbeutung der Arbeitnehmer.
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