Jugendarbeit
Offene Jugendarbeit wirkt präventiv gegen Vereinsamung, Gewalt und Sucht. Sie schafft sichere Freizeitangebote und stärkt soziale Kompetenzen. Gemäß § 11 Abs. 1 SGB VIII sind Angebote der Jugendarbeit zur Förderung von Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung vorzuhalten.
Quelle: § 11 Abs. 1 SGB VIII