Schornsteinfeger
Der seitheriger Bezirksschornsteinfegermeister anerkennt den Nachweis für durchgeführte Schornsteinfegertätigkeiten meines von mir beauftragten Schornsteinfeger nicht - Begründung: Der Nachweis sei nicht vollständig ausgefüllt. Aber kein Hinweis auf das Fehlende. Reine Willkür. Ich werde auch künftig gegen den bevollmächtigten Schornsteinfeger sein, auch wenn er droht, bbei der kommenden Feuerstättenschau peinlichst genau zu prüfen!! Wie früher zu braunen Zeiten.
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