Die Erstentscheidung im Asylverfahren dauerte mitnichten 17 Jahre. Wir haben ein Rechtssystem in dem die Familie sämtliche Rechtswege ausgeschöpft hat. Mit allen Vor- und Nachteilen. Der Familie war somit seit langem bekannt, dass der Asylantrag abgelehnt wird. Die lange Aufenthaltsdauer ist somit nicht der Bundesrepublik zuzurechnen sondern der Familie. Demzufolge hat sie auch die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Wenn ich mich jahrelang gegen die Eintreibung einer Forderung rechtlich wehre, muss ich sie letztendlich ja auch zahlen. So ist das im Rechtsstaat.
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