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Gibt es eine Notwendigkeit für die SCHUFA? Nein!

Meine Kontenbewegungen gehen anderen Privatpersonen, und somit auch der SCHUFA, nichts an. Dass staatliche Finanzaufsichtsbehörden nur im Ermittungsbestand auf meine Kontobewegungen zugreifen können, ist in Ordnung. Mit welchem Recht will hier ein Privatunternehmen auf meine Daten zugreifen, nach Willkür auswerten und evtl. falsche Ergebnisse über mich gezielt bzw. gegen mich anwenden? Hier geht es ja nicht um Bonität und Liquidität, sondern auch um das Abgreifen der Bekanntgabe von Zahlungspartnern und Zahlungsgründen. Das kann ja zu einer öffentlichen Diskriminierung führen.

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