Contra

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Richtlinie für Zahlungsdienstleister

Zum Glück für uns alle leben wir in einem Rechtsstaat. Die Schufa, ob man sie mag oder nicht, arbeitet auf der Grundlage geltenden Rechts. Und wer sich damit mal befasst, wird sich wohl an den Gesetzgeber wenden müssen. Denn der hat den Rechtsrahmen über die PSD2 Richtlinie geschaffen, dass ein Unternehmen eben solche Einsichten in Kontobewegungen vornehmen darf. Dies muss natürlich über die Bafin beantragt und genehmigt werden. Die Petition ist reiner Aktionismus und setzt darauf, dass sie auf ökonomisch wenig gebildete Menschen trifft.

Fonte: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/

1.7

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