Im Tierschutzgesetz heißt es, dass keinem Tier "ohne vernünftigen" Grund Leid zugefügt werden darf.. Für mich kann es keinen vernüntigen Grund geben, Tiere zu quälen, einzusperren, zu vernachlässigen, zu missbrauchen, zur Schau zu stellen, Qualzucht zuerlauben u.v.m. Die beiden Begriffe gehören gestrichen und die Einhaltung streng kontrolliert und bei Nichtbeachtung empfindlich bestraft! Rechtlich sind Tiere als Lebewesen zu bezrachten und NICHT als Sache, mit der ein Mensch tun kann, was er wi
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