Die Eigenbeteiligung zahlt man nur, wenn Vermögen da ist. Wer dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist, braucht z.B. keine eigene Immobilie mehr und kann das durch den Verkauf erwirtschaftete Vermögen für seine Pflege ausgeben. Das eine pflegebedürftige Person irgendwann eine Immobilie erwarb, heißt nicht, dass die Gemeinschaft der Steuerzahler dafür sorgen muss, dass die Kinder die Immobilie irgendwann erben können. Genau das wird hier aber gefordert.
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