Region: Germany
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Senkung des pflegebedingten Eigenanteils

Petition is addressed to:
Bundestag

69 Signatures

Petitioner did not submit the petition.

69 Signatures

Petitioner did not submit the petition.

  1. Launched February 2025
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

Petition addressed to: Bundestag

Der Eigenanteil für Pflegebedürftige in einer Pflegeeinrichtung steigt stetig. Deshalb ist es mir ein Anliegen, möglichst viele Menschen dahingehend zu erreichen, die eine Petition unterstützen und eine deutliche Senkung der Heimkosten nach sich zieht.

Reason

Mein Schwiegervater befindet sich, nachdem wir in 2 Jahre intensiv in seinem Haus gepflegt haben, in einer Pflegeeinrichtung. Der pflegebedingte Eigenanteil liegt bei 2500,- Euro. Hinzu kommen 700, - Euro Miete und 150,- Euro Inkontinenzmaterial, plus Medikamente. Das Ersparte ist bald aufgebraucht und das Haus muss ohnehin verkauft werden, da die Kosten alles verschlingen werden.

Thank you so much for your support, Jörg Heiner, Olpe
Ask the initiator

Petition details

Petition started: 10 Feb 2025
Collection ends: 08/09/2025
Region: Germany
Topic: Health

News

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Da kein Normal-Ruheständler monatlich Tausende von Euros Pflegekosten bezahlen kann, müssen einzelne Pflegekosten-Anteile gesenkt oder gestrichen werden. Zur Über-Kalkulation von Pflegekosten kommt es z. B. durch leistungslose Rand-Pflegekosten wie z. B. Pflegekosten-Ausbildungsumlage von 2,25 Euro pro Tag. Zu-Pflegende können höchstens für Pflege-Kernkosten aufkommen.

Die Eigenbeteiligung zahlt man nur, wenn Vermögen da ist. Wer dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist, braucht z.B. keine eigene Immobilie mehr und kann das durch den Verkauf erwirtschaftete Vermögen für seine Pflege ausgeben. Das eine pflegebedürftige Person irgendwann eine Immobilie erwarb, heißt nicht, dass die Gemeinschaft der Steuerzahler dafür sorgen muss, dass die Kinder die Immobilie irgendwann erben können. Genau das wird hier aber gefordert.

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