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Dienstanweisungen dürfen das Grundgesetz nicht aushebeln

Selbst bei wertfreier Betrachtung der von den Jobcentern "gewünschten" Arbeitsweise: Kein Arbeitgeber darf mittels Dienstanweisungen das Grundgesetz aushebeln. Das gilt in der freien Wirtschaft, das gilt erst recht für den Staat als Arbeitgeber. Gerade dort wiegt es ungleich schwerer, die Mitarbeiter zum Brechen des Grundgesetzes verführen zu wollen. Frau Hannemann hat der Versuchung widerstanden und sich nicht täuschen lassen. Ich kannte auch mal einen Jobcenter-Mitarbeiter, der die Hartz-Gesetzgebung als überflüssig erachtete mit den Worten: "Die 10 Gebote würden eigentlich reichen..."

Quelle: Fulda

4.3

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