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Schutz von Gesundheitsdaten

Schutz von Gesundheitsdaten ist nicht sichergestellt Einwilligung der Testung ist nicht freiwillig, weil die Schüler mit "Verbannung in den Distanzunterricht zu extrem schlechten Unterrichtsbedingungen" bei Testverweigerung unter Druck gesetzt werden. In der hessischen Einrichtungsschutzverordnung wird zur Grundlage der Testungen nur die "Sicherstellung des Präsenzunterrichtes" aufgeführt. Das ist keine ausreichende Grundlage für die Erhebung von Gesundheitsdaten. Lehrer und Schüler sind bei der Testung durch Abnehmen der Masken Infektionsrisiken ausgesetzt, die nicht zu tolerieren sind.

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