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"Doppelte" Benachteiligung und fehlender Wettbewerb

Der Verzicht bzw. die gesonderte Gebührenerhebung auf eine Spitzabrechnung benachteiligt nicht nur Eltern, die gern mit ihren Kindern frühstücken oder Einfluss auf die Kinderernährung haben wollen. Insbesondere sind auch die Eltern benachteiligt, die durch häufige, ggf. chronische Erkrankungen der Kinder bereits in anderen Lebensbereichen besonders gefordert und nicht selten benachteiligt sind (Job, Karriere etc.). Zudem wird in den Fällen, in denen der KITA-Träger zeitgleich Essenanbieter ist (Bsp. IB Stralsund), der Wettbewerb in wirtschaftlicher und qualitativer Hinsicht komplett ausgehebe

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2.1

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