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Sozialministerium
Frau Sozialministerin Birgit Hesse: Eltern dürfen nicht weiter bevormundet werden! Setzen Sie sich für mehr Elternrechte und die Essen-Abrechnung nach Verbrauch in den Kitas ein!
Wir fordern die Sozialministerin auf, die Elternrechte im KiföG M-V zu stärken. Konkret muss ein Verstoß der Kitaträger gegen die Mitwirkungsrechte der Eltern sanktioniert werden.
Daneben fordern wir die Sozialministerin auf, eine Handlungsanweisung an die Träger der Kindertageseinrichtungen herauszugeben, die vorschreibt, den Eltern auf Wunsch auch eine Spitzabrechnung anzubieten.
Причина
Mit Beginn des Jahres 2015 schreibt das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V) die Vollverpflegung in den Kitas vor. Das Gesetz lässt eine so genannte Spitzabrechnung ebenso zu wie eine Pauschale.
Die Spitzabrechnung ist die Abrechnung nach dem Verbrauch. Die Eltern bezahlen also die Mahlzeiten, die die Kinder auch tatsächlich erhalten. Bei der Pauschalabrechnung müssen die Eltern für 17 Tage im Monat für die Verpflegung zahlen. Unabhängig davon, ob das Kind weniger oder alle durchschnittlichen 21 Tage da ist. Krankheits- und Urlaubszeiten werden nicht bzw. nur am Durchschnitt bemessen berücksichtigt. Einzelne Mahlzeiten am Tag können nicht abgewählt werden.
Die meisten Kita-Träger in MV verordnen den Eltern die pauschale Abrechnung, weil es für sie weniger Aufwand bedeutet. Weniger Aufwand heißt aber auch, die Eltern können nicht mitentscheiden, wann und was ihr Kind als Mahlzeit zu sich nimmt. Eltern müssen zahlen, auch dann wenn sie mit ihrem Kind zu Hause frühstücken oder ihnen das Lieblingsobst mitgeben. Dadurch entstehen Mehrkosten für die Eltern in Höhe von mind. 100 € im Jahr. Die Kitas müssen laut Kifög die Elternräte mitwirken lassen und das Verfahren mit ihnen abstimmen. In der Praxis bleiben die Eltern aber oft außen vor. Zum Teil verweigert man sogar das Aushängen von Unterschriftenlisten zur Abstimmung des Berechnungsmodels. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen des KiföG M-V zur Elternmitwirkung haben gravierende Lücken und Schwächen. Zwar ist die Elternmitwirkung im Gesetz zwingend vorgeschrieben, Verstöße gegen die Gesetzlichkeiten und die Missachtung der Elternmitwirkungsrechte durch Kitaträger haben bisher im Gesetz keine klar definierten Rechtsfolgen.