Stellungnahme Schulaufsichtsbehörde ADD
Die Schulaufsichtsbehörde ADD dazu: „insgesamt der derzeitige Bestand der Sporthallen für die Deckung des Bedarfs an Unterrichtsstunden ausreichend ist. […] Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass eine Sportanlage zur schulischen Nutzung grundsätzlich in unmittelbarer Nähe zur Schule sein sollte. Damit soll neben der Sicherheit für SchülerInnen und LehrerInnen auch die optimale Ausnutzung der Sport- und Unterrichtsstunden gewährleistet sein.“
Quelle: www.germersheim-kreis.sitzung-online.org/bi/___tmp/tmp/45081036305192189/305192189/00019968/68.pdf